Schubhaftbetreuung

Beratungsgespräch in der Schubhaft; Copyright: Caritas

In der Schubhaft werden Menschen inhaftiert, ohne dass sie ein Vergehen oder Verbrechen begangen haben. AsylwerberInnen, deren Asylantrag negativ entschieden wurde, werden in der Schubhaft eingesperrt, um das Verwaltungsverfahren (die Abschiebung) durchzuführen.
Durch die Änderungen im Asylgesetz ist es jetzt auch möglich, dass AsylwerberInnen in Haft kommen, die erst in Österreich eingereist sind. Diese Personen müssen folglich in Schubhaft warten, bis Österreich sich für ihren Asylantrag zuständig erklärt. Insbesondere für diese Menschen ist die Schubhaftbetreuung der Caritas sehr wichtig, da die rechts- und sprachunkundigen Betroffenen ihre Rechte nur mit fremder Hilfe wahrnehmen können.

Die von der Caritas finanzierte Schubhaftbetreuung findet in den Besuchszeiten des Anhaltezentrums in Eisenstadt statt.

Schwerpunkte der Schubhaftbetreuung sind:

- Rechtliche Information zum Asylverfahren
- Perspektivenabklärung
- Psychosoziale Betreuung
- Versorgung mit Hilfsgütern

  

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Kontakt

Mag. Monika Vychytil
St. Rochusstraße 15
7000 Eisenstadt

Termine nach Vereinbarung

T 02682/73600-304
m 0676/83730/352