Zum Thema Flüchtlings- und MigranntInnenhilfe
- Stimmt es das die Caritas Flüchtlinge ins Land holt?
- Gibt die Caritas für Flüchtlinge wirklich soviel Geld aus?
- Werden Caritas-Spenden für die Flüchtlings- und MigrantInnen verwendet?
- Wie ist die Zuwanderung in Österreich geregelt?
- Dürfen Ausländer uneingeschränkt in Österreich arbeiten?
- Nützen die Ausländer unser Sozialsystemaus?
Stimmt es, dass die Caritas Flüchtlinge ins Land holt?
Die Caritas holt keine Flüchtlinge ins Land, sondern setzt sich dafür ein, dass in Österreich bereits aufhältige AsylwerberInnen entsprechend der Menschenrechtebehandelt werden.
Nicht jeder hat ein Recht auf Asyl, aber jeder hat ein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches und den Menschenrechten entsprechendes Asylverfahren.
Die Asylverfahren können heute immer noch Jahre dauern.
Die Caritas setzt sich daher für rasche und professionelle Verfahren ein, um schnell und genau zu klären, wer Asyl bekommt, und wer Österreich wieder verlassen muss.
Die Caritas hilft auch bedürftigen, rückkehrwilligen Flüchtlingen sehr erfolgreich bei der Rückkehr in die Heimatländer. Und die Caritas hilft Menschen in Not in
ihren Heimatländern vor Ort, damit sie ihre Heimat nicht verlassen müssen.
Gibt die Caritas für Flüchtlinge wirklich so viel Geld aus?
Der Staat Österreich hat sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. Die mit 1.5.2004 in Kraft getretene Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht verschiedene Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige AsylwerberInnen und Fremde vor. Schwerpunkte der Leistungen bilden die Verpflegung, Unterbringung und eine Krankenversicherung. Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und den Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Sozialorganisationen wie u.a. auch die Caritas betreiben in Oberösterreich im Auftrag des Landes Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung, die Kosten werden von Bund und Land getragen.
Werden Caritas-Spenden für die Flüchtlings- und MigrantInnenhilfe verwendet?
Wofür Spenden verwendet werden, bestimmt nicht die Caritas, sondern die SpenderInnen selbst. Denn jede einzelne Spende wird ausschließlich entsprechend ihrer Widmung verwendet. Die Caritas wird von einem unabhängigen, externen Wirtschaftsprüfer genauestens geprüft. Allgemeine Spenden ohne konkrete Widmung werden in jenen sozialen Arbeitsfeldern eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Benötigt werden Spenden im Bereich der Flüchtlings- und MigrantInnenarbeit in erster Linie für die Hilfe für Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden. Ihnen wird nach genauer Überprüfung ihrer Lage eine punktuelle finanzielle Überbrückungshilfe gewährt. Weiters werden Spenden für Integrationsprojekte wie z.B. PARAPLÜ verwendet. Insgesamt ist der Anteil der Spenden an der Finanzierung der Flüchtlings- und MigrantInnenhilfe mit knapp 1% sehr gering. (Quelle: Geschäftsbericht Caritas OÖ. 2006)
Wie ist die Zuwanderung in Österreich geregelt?
Die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung nach Österreich sind extrem begrenzt und beschränken sich hauptsächlich auf den Familiennachzug und auf so genannte "Schlüsselkräfte". Die legale Zuwanderung nach Österreich ist nach Quoten geregelt, 2006 gab es z.B. 7000 Quotenplätze. Für die Erteilung eines erstmaligen Aufenthaltstitels sind ab 01.01.2006 folgende Voraussetzungen zu erfüllen (§§ 11 ff NAG):
1. Nachweis eines Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Mietvertrag).
2. Nachweis einer Krankenversicherung.
3. Nachweis eines ausreichenden Einkommens (bzw. Unterhalts)
4. Eingehen der Integrationsvereinbarung.
In der Praxis ist der Nachweis eines ausreichenden Einkommens besonders problematisch. Es wird verlangt, dass Alleinstehende bzw. volljährige Personen mindestens Euro 726,-, Ehepaare Euro 1.091,- sowie pro minderjährigem Kind zusätzlich Euro 76,- an verfügbarem Einkommen nachweisen müssen. Verfügbares Einkommen heißt, dass bestimmte Fixkosten wie die Miete (hier gilt aber ein Freibetrag von Euro 235,-), Alimentationspflichten oder Kreditbelastungen vom Nettoeinkommen abgezogen werden, die oben genannten Beträge müssen übrig bleiben. (Die angeführten Beträge betreffen das Jahr 2007 und erhöhen sich jährlich.)
Dürfen Ausländer uneingeschränkt in Österreich arbeiten?
Für Fremde ist der Zugang zum Arbeitsmarkt mit wenigen Ausnahmen genehmigungspflichtig. Es gibt dafür je nach Aufenthaltsdauer bzw. -art verschiedene strenge Regelungen. Das Limit für die Beschäftigung von AusländerInnen in Österreich stellt die Bundeshöchstzahl dar. Diese besagt, dass die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen AusländerInnen den Anteil von 8 % des österreichischen Arbeitskräftepotentials nicht übersteigen darf. (Betrifft alle bewilligungspflichtigen Arbeitsmöglichkeiten.) Ist diese Höchstzahl überschritten, können nur mehr in bestimmten Ausnahme-Fällen bis zum Ausmaß von 9 %, aber nur für spezielle Personengruppen und bei Vorliegen von besonderem öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen, Sicherungsbescheinigungen und Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. AsylwerberInnen haben während ihres Verfahrens ebenfalls nur mit einer besonderen Bewilligung Zugang zum Arbeitsmarkt, diese wird jedoch in den seltensten Fällen ausgestellt.
Nützen die Ausländer unser Sozialsystem aus?
Unser Sozialsystem funktioniert wie eine Versicherung. Auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Einzahlungen erwirbt jeder Bürger gewisse Ansprüche auf soziale Leistungen. AusländerInnen sind gleichberechtigt bei den vorgeschriebenen Einzahlungen, genießen aber nicht die gleichen Rechte bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
