Reform von Zivildienst und Freiwilligengesetz

Mit der geplanten Reform von Zivildienst und Freiwilligengesetz packen BM Hundstorfer und BM Mikl-Leitner eine wichtige Stütze des sozialen Miteinanders an. Franz Küberl hebt lobend hervor, dass Zivildiener in Zukunft über Hilfstätigkeiten hinausgehende Aufgaben, entsprechend ihren Qualifikationen und Fähigkeiten, wahrnehmen dürfen. Das würde mit dazu beitragen, dass Zivildiener ihren Einsatz noch sinnvoller und bereichernder empfindenwerden. Eine gute Idee sei es, für Zivildiener der Kategorie II Ausbildungsmöglichkeiten vorzusehen und dies seitens der öffentlichen Hand mit einem Ausbildungsbeitrag zu fördern. (Kategorie I sind Zivildiener im Rettungswesen, mit 600 Euro abgegolten, Kategorie II sind Zivildiener im sozialen Bereich, bis jetzt mit 400 Euro abgegolten.) "Damit gibt es mehr Gleichstellung zwischen den Zivildienstträgerorganisationen, und wir heben insgesamt die Qualität des Zivildienstes. Zwei Fliegen auf einen Streich, dass kommt in der Politik wirklich nicht sehr oft vor, das lob' ich mir", so FranzKüberl.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) soll mit dieser Reform nun auch für den Rettungsdienst geöffnet werden und Männer, die einen 12-monatigen Einsatz im Freiwilligen Sozialen Jahr ableisten, können diesen als Zivildienst anerkennen lassen. Küberl dazu: "Es ist gut, diese beiden Systeme zusammen zu führen, weil wir damit den Frauen neue Möglichkeit eröffnen. Aber bitte führen wir diesen Weg auch zu  Ende: Für die Bildungsarbeit im Freiwilligen Sozialen Jahr muss es ebenso einen Ausbildungsbeitrag der öffentlichen Hand geben. Absolut nicht in Ordnung ist, dass die Republik für jene Männer, die ihren Zivildienst im FSJ ableisten, keine Förderung analog zum Zivildienst vorsieht, denn hier werden Kosten der Republik auf die Träger und auf den Rücken der Eltern abgewälzt. Das kann es nicht sein. Ich fordere die beiden Minister auf, in diesen Punkten nochmals eine Runde zu drehen!"
 
Abschließend stellt Franz Küberl fest: "Um der Gerechtigkeit Genügezu tun, muss es nach dem 6. Monat eine höhere Abgeltung für Zivildiener geben, da ihr Dienst ja länger ist als jener der Grundwehrdiener."