Mindestsicherung

Die Armutskonferenz, bei der auch die Caritas Mitglied ist, kritisiert die Regelungen zur Mindestsicherung. Eine Evaluierungsstudie habe gezeigt, dass es hohe Differenzen bei den Leistungen in den Bundesländern gebe. "Es gibt unterschiedliche Ansprüche meist ohne sachliche Rechtfertigung", so Sozialexperte Martin Schenk. Die Mindestsicherungsgesetze würden daher "in ihrer Unübersichtlichkeit" den alten Sozialhilfegesetzen daher in nichts nachstehen.
 
"Die Mindestsicherung ist das zweite Netz im österreichischen Sozialstaat und damit auch das letzte", begründete Martina Kargl von der Caritas die Notwendigkeit der Evaluierung. "Nach ihr kommt nichts mehr." Konstruktionsfehler in der Gesetzgebung müssten daher gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Allerdings habe es nicht nur Verschlechterung gegeben, so Kargl. Eine Verbesserung zum alten Sozialhilfegesetz sei unter anderem die Einbeziehung aller Nichtversicherten in die Krankenversicherung.
 
Robert Buggler, der Sprecher der Salzburger Armutskonferenz, machte die Unterschiede zwischen den Bundesländern in einem Beispiel deutlich: So würde ein Obdachloser in Wien 752 Euro an Existenzsicherung, in Salzburg 564 Euro erhalten. Der Grund dafür liege im grundsätzlichen Konzept der Mindestsicherung. Da sich diese an der Ausgleichszulage orientiert, könne man auch nicht von "bedarfsorientiert" sprechen. "Es gibt mit dieser Mindestsicherung kein Recht auf Leben über der Armutsgrenze" so Buggler.
 
"Die Mindestsicherung kann nicht der Staubsauger für alle strukturellen Probleme sein", lautet ein weiterer Kritikpunkt Schenks. Arbeitslosigkeit und prekäre Jobs etwa seien im "vorgelagerten System" angelagert. Zudem handle es sich nur um eine "Überbrückungshilfe", nur für zehn Prozent gebe es eine "dauerhafte Leistung", ein Viertel der Bezieher würden die Mindestsicherung nur wenige Monate erhalten. Eine negative "Hitparade" der Bundesländer wollte die Armutskonferenz auf Nachfrage eigentlich nicht erstellen. Den größten Nachholbedarf sieht Buggler allerdings "im Burgenland, Niederösterreich, Kärnten der Steiermark, Vorarlberg, Tirol...".