Reinigungskraft – Haus St. Martin

Zwei lachende Caritasmitarbeiter

Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 25 Wochenstunden Arbeitsort Haus St. Martin
Gregor-Joseph-Werner-Str. 3
7000 Eisenstadt
GehaltAb € 2.208,80 brutto pro Monat (Basis Vollzeit, 37 Wochenstunden) BeginnAb sofort

Dein Job: 

Wir suchen ab sofort eine*n Mitarbeiter*in im Bereich Reinigung im Ausmaß von 25 Wochenstunden für das Caritas Altenwohn- und Pflegezentrum Haus St. Martin in Eisenstadt.

Die Caritas Burgenland stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit und begegnet ihm auf Augenhöhe. Wir leben Diversität und Inklusion. Unsere Aufgaben erledigen wir mit Herz & Kompetenz in einem Team, in dem Zusammenhalt, Fairness und Kollegialität zählt. Mit Menschlichkeit, Mut und Tatkraft gehen wir unsere Aufgaben gemeinsam an.

Bewirb dich jetzt!

Deine Aufgaben:

  • Eigenverantwortliche Sorge für Ordnung und Sauberkeit 
  • Allgemeine bzw. einrichtungsbezogene Reinigung lt. bereichsbezogenem Arbeitsplan

Dein Profil:

  • Pflichtschulabschluss
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Wertschätzende Grundhaltung und Orientierung an den Werten der Caritas
  • Empathie und Toleranz für Menschen in herausfordernden Situationen
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität (Sonn- und Feiertagsdienste) 

Unser Angebot: 

  • Sicherheit eines Kollektivvertrages und Betriebsvereinbarungen
  • Mitarbeit im interdisziplinären Team
  • Drei dienstfreie Tage zusätzlich pro Jahr (Bildungsfreistellung)
  • Zwei weitere Urlaubstage ab dem zweiten Dienstjahr (Basis 5 Tagewoche)
  • Zusätzlich drei dienstfreie Tage pro Jahr: Karfreitag, 24. und 31. Dezember (ersatzfrei)
  • Wir sind als familienfreundliche Arbeitgeberin mit dem staatlichen Gütesiegel zertifiziert und leben dies auch
  • Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen das Rad-Leasing an 
  • Das Bruttomonatsgehalt beträgt lt. Kollektivvertrag der Caritas (VG IX/1) € 2.208,80 auf Basis Vollbeschäftigung mit 37,0 Wochenstunden, zuzüglich allfällige Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen, und erhöht sich je nach Qualifikation und Erfahrung. Gemäß § 79 Bgld. LBedG kommen die Regelungen zum Mindestlohn zur Anwendung. 

Bei allen Fragen zu diesem Job helfen wir dir gerne weiter!

Klara Vososobe

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!